Antragsportal zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungszeit in Brandenburg
Der Anspruch auf Bildungszeit für Beschäftigte im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung durch die zuständige Anerkennungsbehörde, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), voraus. Das Prüfverfahren wird auf Antrag des Veranstalters über das Portal eröffnet. Grundlage für die Entscheidung über die Anerkennung bildet das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) in Verbindung mit der Bildungsfreistellungsverordnung (BFV).
Der Antrag auf Anerkennung ist nur durch den durchführenden Weiterbildungsveranstalter zu stellen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung – Bildungseinrichtungen, juristische Personen oder Einrichtungen in freier oder öffentlicher Trägerschaft. Freiberufler, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind in der Regel von der Anerkennung ausgeschlossen.
Anerkennungsfähig sind Veranstaltungen, die ausschließlich der Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Qualifizierung dienen und sich einem der nach § 3 Absatz 2 bis 4 BFV vordefinierten Weiterbildungsbereiche – berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildung zuordnen lassen.
Die Antragsfrist beträgt mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Die Antragstellung sowie die Einreichung von Antragsunterlagen und Angaben zur Berichterstattung sind grundsätzlich über das Antragsportal vorzunehmen.
Erstmalige Online-Antragstellung
Bei der ersten Antragstellung als Veranstalter ist das Formblatt „Angaben zum Veranstalter“ vollständig ausgefüllt als Anlage beizufügen. Die Unterlagen sind mit Originalunterschrift zu versehen und dem Antrag im PDF-Format als Anlage beizufügen.
Folge- und Wiederholungsanträge
Für jede weitere Antragstellung sind die Antragsunterlagen nach Absenden des Antrags als eingescanntes Dokument über das Portal beizufügen. Bei Wiederholungsanträgen, die bereits in der Vergangenheit im Land Brandenburg anerkannt wurden und unverändert erneut gestellt werden, kann eine Jahres- oder Zweijahresanerkennung beantragt werden. Der Wunsch nach einer solchen Anerkennung ist im Antragsformular zu vermerken. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Veranstaltung inhaltlich für eine Jahresanerkennung in Frage kommt.
Die seit Februar 2026 gesetzlich vorgegebene Nutzung des Online-Antragsverfahrens erspart zusätzliches Ausdrucken, Portokosten für den Versand, Postlaufzeiten, Arbeitszeit zur Übertragung der Daten durch die Bearbeitungsstelle vom (Antrags-) Formular in die Datenbank sowie dem Veranstalter das wiederholte Ausfüllen seiner einrichtungsbezogenen Angaben (sofern unverändert). Die Veranstalterdaten werden im Online-Portal hinterlegt. Ihre Antragsunterlagen stehen damit der Bearbeitungsstelle Bildungszeit (MBJS) direkt zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen