online gestützte Antragstellung zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus.
Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz).
Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), das auf Antrag des Veranstalters tätig wird.
Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung vom 21. Januar 2005 festgeschrieben sind.
Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid.
Sie können Ihren Antrag gern online stellen. Bei der ersten Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich.
Im Online-Antragsverfahren können die Antragsformulare online ausgefüllt und der Bearbeitungsstelle Bildungsfreistellung (MBJS) übermittelt werden.
Nach Abschluss der Veranstaltung können auch die erforderlichen statistischen Berichte online ausgefüllt und weitergeleitet werden.
Erstmalige Online-Antragstellung
Nur bei der erstmaligen Antragstellung durch den Veranstalter sind die Antragsvordrucke und das Formblatt „Angaben zum Veranstalter“ mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift
zu versehen und im Original mit den erforderlichen ergänzenden Unterlagen per Briefpost an die Bearbeitungsstelle Bildungsfreistellung (MBJS) zu versenden.
Jede weitere Online-Antragstellung
Bei jeder Antragstellung müssen die Formulare ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Eingescannte Formulare können zum Antrag
hochgeladen oder per E-Mail an die Bearbeitungsstelle versendet werden, ergänzt um die Veranstaltungsunterlagen gemäß Antragsformular.
Die Nutzung des Online-Antragsverfahrens erspart zusätzliches Ausdrucken, Portokosten für den Versand, Postlaufzeiten, Arbeitszeit zur Übertragung der
Daten durch die Bearbeitungsstelle vom (Antrags-) Formular in die Datenbank sowie dem Veranstalter das wiederholte Ausfüllen seiner einrichtungsbezogenen Angaben (sofern unverändert).
Die Veranstalterdaten werden im Online-Portal hinterlegt. Ihre Antragsunterlagen stehen damit der Bearbeitungsstelle Bildungsfreistellung (MBJS) direkt zur Verfügung.
Alternativ können Sie weiterhin den Postweg nutzen.
Weitere Informationen:
Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen